Die Regelung in § 1 Abs. 1 S. 1 VBVG findet trotz ihres unglücklichen Wortlautes auch auf Betreuer Anwendung. Denn es wird auf § 1836 BGB verwiesen, der nach § 1908i BGB auch für die Betreuung gilt.
Die Regelung in § 1 Abs. 1 S. 1 VBVG findet trotz ihres unglücklichen Wortlautes auch auf Betreuer Anwendung. Denn es wird auf § 1836 BGB verwiesen, der nach § 1908i BGB auch für die Betreuung gilt.
… 12.11.2008 vom Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossenen und zum 01.01.2008 in Kraft getretenen Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) als Nachfolger des (Bundes-) Heimgesetzes in NRW ist Betreutes Wohnen ...
Wien – Seit 2006 können in Österreich Unternehmen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden – nun ist das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) selbst ...